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Nebeneinkommen - Mütter/Väter in der Elternzeit

Wie andere Berufstätige haben auch Mütter und Väter in der Elternzeit das Recht, einen Nebenjob auszuüben - vorausgesetzt sie arbeiten nicht mehr als 30 Stunden pro Woche und sie schaden ihrem Arbeitgeber nicht (treten z. B. nicht mit ihm in Konkurrenz). Der Arbeitgeber muss aber über den Nebenjob informiert werden.

Bei der Wahl des Nebenjobs bzw. der selbstständigen Nebenjobs ist Müttern und Vätern in Elternzeit natürlich besonders die Flexibilität bzw. Arbeiten von zuhause wichtig - sonst könnten sie ja auch bei ihrem normalen Arbeitgeber Teilzeit arbeiten.

Wichtig zu wissen: Der Zuverdienst/Nebeneinkommen während der Elternzeit wird immer auf das Elterngeld angerechnet (auch der durch Minijobs).

Apropos Elterngeld: Ab 2015 gibt es das Elterngeld plus.

Nebeneinkommen in der Elternzeit durch
Nebenjob/Zusatzjob

Rechenbeispiele:

Eine Mutter (oder Vater) hatte vor der Geburt ein Einkommen von 1.200 Euro netto pro Monat und bekommt ein Elterngeld von 804 Euro. Wenn sie/er 400 Euro hinzuverdient, bleiben 536 Euro Elterngeld, denn

1.200 Euro minus 400 Euro sind 800 Euro. 67 % davon entsprechen 536 Euro Elterngeld.

Mit Zusatzjob hat die Mutter/der Vater also 936 Euro statt 804 Euro zur Verfügung.

Eine andere Mutter (oder Vater) hatte vor der Geburt ein Einkommen von 2.890 Euro netto pro Monat und bekäme ein Elterngeld von 1.800 Euro (67 % von Maximalbasis 2.700 Euro). Wenn sie/er 1.500 Euro hinzuverdient, bleiben 804 Euro Elterngeld, denn

2.700 Euro minus 1.500 Euro sind 1.200 Euro. Davon 67 % sind 804 Euro.

Mit Zusatzjob hat die Mutter/der Vater statt 1.800 Euro 1.500 Euro Hinzuverdienst plus 804 Euro Elterngeld = 2.304 Euro zur Verfügung.

Aktuelle Informationen zu ehe- und familienbezogene Leistungen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Nebeneinkommen in der Elternzeit
Nebenberuflich selbstständig in der Elternzeit

Nebenbei selbstständig - Informationen und Rezensionen zum Buch bei AmazonBei Selbstständigen orientiert sich die Elterngeldstelle zusätzlich auch an deren Einkommen - sie dürfen nicht mehr als 75 Prozent des vorherigen Einkommens verdienen, um wenigstens 300 Euro Mindestelterngeld zu erhalten.

Tipp: Stellen Sie als Selbstständiger Ihre Rechnungen frühzeitig vor Beginn der Elternzeit, denn die Anrechnung erfolgt abhängig vom Zahlungseingang.

 

 

Nebeneinkommen in der Elternzeit
Wann lohnt sich die Nebentätigkeit?

Ob sich die Nebentätigkeit lohnt, hängt u. a. auch davon ab, ob eventuell durch das höhere Gesamteinkommen ein höherer Steuersatz zum Einsatz kommt, wie die Steuerklassen bei verheirateten Paaren gewählt werden und ob Kosten wie Kinderbetreuung anfallen. Die steuerlichen Aspekte kann man vorab mit einem Online-Steuerrechner im Internet prüfen.

Zu beachten sind auch mögliche Auswirkungen auf die Versicherung. Wer beispielsweise in der Familienversicherung krankenversichert ist, darf mit einem Minijob maximal 400 Euro pro Monat verdienen, als Freiberufler maximal 355 Euro pro Monat. Informieren Sie sich am besten vorab bei Ihrer Versicherung, welche Auswirkungen ein Nebenjob auf Ihre Versicherung hätte.

Details zu Erziehungszeit und Sozialversicherung
www.steuerzahler-nrw.de/files/24167/info09_10.pdf

Bei Fragen zur Rentenversicherung:
www.deutsche-rentenversicherung.de

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Wichtiger Hinweis
Gesetze, Richtlinien u. ä. unterliegen ständig Änderungen. Ich versuche diese  Informationen aktuell zu halten, übernehme jedoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Diese  Informationen sind keine Rechtsberatung. Ich schließe jede Haftung aus. Hier finden Sie die Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz).

* Buchtipps bzw. die Abbildungen von Büchern sind - wenn nicht anders gekennzeichnet - mit einem Werbelink zu Amazon versehen. Dort erhalten Sie Informationen, Rezensionen und die Möglichkeit zum Kauf. Sie können die Bücher auch in Ihrer örtlichen Bücherei oder woanders bestellen und kaufen.


 © Eva Schumann
     Freising

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