Gartenpflegearbeiten nach Schwierigkeitsgrad und Anforderungen verteilen
Wer Geld sparen möchte und dafür das Organisieren gerne in Kauf nimmt, muss überlegen, welche Gartenpflege-Arbeiten anfallen und wie anspruchsvoll diese sind. Anspruchsvolle Gartenpflege-Aufgaben müssen von entsprechenden Gartenfachleuten durchgeführt werden, einfache Aufgaben können auch von Schülern oder anderen Nichtfachleuten ausgeführt werden.
Zu bedenken bei der Verteilung der Aufgaben ist auch, dass Gartenfachleute und Gartenbaufachfirmen – also Gärtner, Gartenpflegebetriebe, Garten- und Landschaftsbauer etc. in der Regel über die notwendigen Maschinen wie Baumschneidescheren, Rasenmäher, Rasenkantenschneider, Heckenschere, Laubkehrmaschinen etc., die sie für ihre Arbeit benötigen, verfügen. Wenn Sie Hilfskräfte beschäftigen wollen, sollten Sie selbst über das Know-how und die notwendigen Maschinen und Geräte verfügen.
Anspruchsvolle Gartenarbeiten, für die man Fachkenntnisse braucht
Dazu gehören beispielsweise Baumschnitt, Gehölzschnitt (Sträucher), Rosenschnitt, Heckenschnitt, Obstbaumschnitt, Staudenpflege und –vermehrung, Pflanzenschutzmaßnahmen. Hier ist entscheidend, dass das Schneiden der Bäume, Sträucher und Stauden fachmännisch ausgeführt wird.
Beispielsweise weiß ein auf Obstbaumschnitt spezialisierter (Hobby-)Gärtner, dass nicht nur die verschiedenen Obstarten, sondern auch die verschiedenen Sorten unterschiedlich geschnitten werden müssen und dass der Schnitt auch abhängig vom Alter, Gesundheit und Tragezustand des Gehölzes ist. So reagiert eine stark wüchsige Sorte auf einen starken Schnitt im Spätwinter mit extrem starken Austrieb auf Kosten der Fruchtbildung – was in der Regel nicht erwünscht ist (außer ein Altbaum soll nochmal zum Neuaustrieb angeregt werden - dann wird das einmalig gemacht). Ein Obstbaum- und Baumschulgärtner weiß, welche Schnittarbeit man bei welchem Baum oder Strauch zu welchem Zeitpunkt durchführt.
Steuertipp: Zusätzlich zur Steuervergünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen kann ein Steuerabzug bei der Einkommensteuer für Lohnkosten aus Handwerkerrechnungen in Anspruch genommen werden. Voraussetzung: schriftliche Rechnung und Bezahlung per Überweisung, Arbeitslohn muss gesondert aufgeführt sein.
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